Rundfunkgebühren
Enttäuscht, aber nicht entmutigt, reagiert dm-Geschäftsführer Martin Dallmeier auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014, mit dem die Klage des Konkurrenten Rossmann gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge zurückgewiesen wurde.
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