Die EU-Kommission schafft für Kartellrechtssünder finanzielle Erleichterungen. Die Wettbewerbsbehörde führt im EU-Kartellrecht die Stundung der Bußen ohne Hinterlegung einer Bankgarantie ein. Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten nachweisen können, dürfen zur Begleichung ihrer Kartellstrafen künftig auf eine Bankbürgschaft verzichten.
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