Vogelgrippe: Eilverordnung schreibt Tests vor...
Vogelgrippe

Eilverordnung schreibt Tests vor Schlachtung vor

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Gänse und Enten sollen vor Abgabe an Schlachthöfe auf den H5N8-Erreger getestet werden.
Gänse und Enten sollen vor Abgabe an Schlachthöfe auf den H5N8-Erreger getestet werden.

Zum zweiten Mal in einer Woche ist das Vogelgrippe-Virus H5N8 auf einem Hof in Niedersachsen nachgewiesen worden, der Hochburg der deutschen Geflügelzucht. Nachdem der Erreger Anfang voriger Woche im Landkreis Cloppenburg festgestellt wurde, bestätigte sich am Wochenende ein Verdachtsfall im Kreis Emsland. Zudem wiesen Experten das Virus bei einem Wildvogel in Sachsen-Anhalt nach. Enten und Gänse müssen deshalb von diesem Dienstag an (23.12., 00.00 Uhr) auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie in den Schlachthof gebracht werden.

Die negativen Testergebnisse seien dann dem Schlachthof vorzulegen. Das sieht eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (

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