Werbung für Preisausschreiben, die dem Adressaten vermittelt, er habe bereits gewonnen, ist nicht erlaubt. Das gilt zumindest für Preise, die Kosten mit sich bringen - etwa wenn der Empfänger dafür telefonieren, SMS verschicken oder sonstige Gebühren zahlen muss. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag (18.10.) entschieden (Rechtssache C-428/11).
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