EuGH zieht Grenze bei Werbesendungen mit Gewi...

EuGH zieht Grenze bei Werbesendungen mit Gewinnversprechen

Werbung für Preisausschreiben, die dem Adressaten vermittelt, er habe bereits gewonnen, ist nicht erlaubt. Das gilt zumindest für Preise, die Kosten mit sich bringen - etwa wenn der Empfänger dafür telefonieren, SMS verschicken oder sonstige Gebühren zahlen muss. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag (18.10.) entschieden (Rechtssache C-428/11).

Im konkreten Fall hatten mehrere Firmen in Großbritannien Post, Rubbelkarten und andere Werbebeilagen verteilt. Die Empfänger hätten bereits gewonnen,

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