BAG kassiert Bagatell-Kündigung

BAG kassiert Bagatell-Kündigung

Lukas
Bagatelldelikte sind auch weiterhin ein Kündigungsgrund.
Bagatelldelikte sind auch weiterhin ein Kündigungsgrund.

Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden. Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es darum, ob die fristlose Entlassung der als "Emmely" bekanntgewordenen Berlinerin verhältnismäßig war. Sie soll zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 48 und 82 Cent eingelöst haben.

Im konkreten Fall würden besondere Umstände für "Emmely" sprechen, erklärten die Bundesrichter. Sie habe sich mit 31-jähriger Betriebszugehörigkeit ei

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