Der Schutz von Honig und Bienen vor den Pollen genveränderter Pflanzen hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht erreicht: Ein bayerischer Imker hat beim obersten deutschen Gericht in Karlsruhe Verfassungsklage eingereicht. Unterstützt vom Deutschen Imkerbund will er erreichen, dass per Gesetz größere Mindestabstände zwischen dem Anbau von gentechnisch veränderter Pflanzen und Bienenstöcken festgelegt werden als bisher.
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