Gesetzesänderung
Seit 1956 gilt im Saarland die Ausnahmeklausel, dass an Heiligabend - wenn er auf einen Sonntag fällt - Lebensmittelläden bis 14 Uhr offen haben dürfen. Der saarländische Landtag hat die Sonderregelung nun gestrichen.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich