In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich