Wegen rechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl sind deutsche und französische Mühlenbetriebe zu Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 95,5 Millionen Euro verurteilt worden. Das französische Kartellamt verhängte am Dienstag allein gegen die VK Mühlen AG aus Hamburg ein Bußgeld von 17,1 Millionen Euro. Das Unternehmen war bereits im vergangenen Herbst vom Bundeskartellamt wegen Absprachen über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen zur Zahlung von 23,8 Millionen Euro verdonnert worden.
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