Rabattaktion
Der Drogeriemarktbetreiber Müller bekommt vor dem Landgericht Ulm Recht: Das Gericht hat eine Aktion von Müller für zulässig erklärt, bei der Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien beim Ulmer Drogeriemarktbetreiber eingelöst werden dürfen (Az. 11 O 36/14 KfH). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich