Nach zwei Schuldsprüchen ist der NGG-Geschäftsführer Matthias Brümmer vom Oberlandesgericht Oldenburg in letzter Instanz vom Vorwurf übler Nachrede freigesprochen worden. Zuvor hatten das Amts- wie das Landgericht Brümmer zu Geldstrafen verurteilt. Er sollte inhaltlich falsche eidesstattliche Erklärungen ehemaliger Mitarbeiter über den Geflügelerzeuger Heidemark GmbH & Co KG "vorsätzlich und sorgfaltswidrig" an einen Journalisten des NDR weitergegeben haben.
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