Gerade Mädchen lieben die bärenstarke und unkonventionelle Pippi Langstrumpf und würden am liebsten in ihre Haut schlüpfen. Das dürfen sie auch, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht sah in einer Werbeaktion der Rewe-Tochter Penny für Pippi-Faschingskostüme keine Verletzung von Urheberrechten.
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