Rechtsstreit
Auch in zweiter Instanz kann sich dm-Drogeriemarkt nicht gegen seinen Ex-Partner Alnatura durchsetzen. Das Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung eines Kooperationsvertrags durch Alnatura. Die Karlsruher müssen nun offene Rechnungen über 2 Mio. Euro begleichen.
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