Qualitätssicherung
LZnet. Für Logistikdienstleister, die regelmäßig Transporte von Obst und Gemüse zwischen QS-Systempartnern auf Großhandelsebene durchführen, ist – nach zweijähriger Testphase auf freiwilliger Basis – seit dem 1. Januar 2015 die Teilnahme am QS-System Pflicht.
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