Leiharbeit: Trotz Dauereinsatz kein Anspruch ...
Leiharbeit

Trotz Dauereinsatz kein Anspruch auf Festanstellung

Lukas
Zum Jahresende 2012 waren in Deutschland rund 822.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt.
Zum Jahresende 2012 waren in Deutschland rund 822.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt.

Im Kampf gegen den dauerhaften Einsatz von Zeitarbeitnehmern sieht das Bundesarbeitsgericht den Gesetzgeber in der Pflicht. Der Neunte Senat pochte in seinem mit Spannung erwartetem Urteil zwar erneut auf Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern nur "vorübergehend" erfolgen dürfe. Verstoße ein Unternehmen jedoch gegen dieses Dauereinsatzverbot, hätten Zeitarbeiter keinen Anspruch auf eine Festanstellung (9 AZR 51/13). Dafür gebe es in dem im Dezember 2011 geänderten Gesetz keine Handhabe.

Sanktionen festzulegen, obliege "dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen", heißt es in der Entscheidung. Verhandelt wurde der Fall e

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