Im Kampf gegen den dauerhaften Einsatz von Zeitarbeitnehmern sieht das Bundesarbeitsgericht den Gesetzgeber in der Pflicht. Der Neunte Senat pochte in seinem mit Spannung erwartetem Urteil zwar erneut auf Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern nur "vorübergehend" erfolgen dürfe. Verstoße ein Unternehmen jedoch gegen dieses Dauereinsatzverbot, hätten Zeitarbeiter keinen Anspruch auf eine Festanstellung (9 AZR 51/13). Dafür gebe es in dem im Dezember 2011 geänderten Gesetz keine Handhabe.
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