Winzer müssen Werbung einschränken

Winzer müssen Werbung einschränken

Milbret
Behörden in Rheinland-Pfalz beanstandeten "bekömmlichen" Wein.
Behörden in Rheinland-Pfalz beanstandeten "bekömmlichen" Wein.

Winzer dürfen für ihren Wein nicht mit dem Wort "bekömmlich" werben. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (6.9.) den Werbeslogan der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor verboten (Rechtssache C-544/10).  Dieser Begriff, der auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stelle bei alkoholischen Getränken eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar, entschieden die Richter.

Weintor vermarktet seine Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder mit dem Wort "bekömmlich" und verweist dabei auf ihre "sanfte" Säu

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