Urteil
Winzer und Kellereien leisten zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Abgabe sei verfassungsgemäß, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterten mehrere Winzer und Kellereien beim obersten deutschen Gericht.
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