Verstoß gegen Informationspflicht: Amazon weh...
Verstoß gegen Informationspflicht

Amazon wehrt sich gegen Dash-Urteil

Amazon
Amazon muss Kunden vor Absenden einer Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren - auch wenn per Dash-Button bestellt wird, urteilte das Landgericht München I.
Amazon muss Kunden vor Absenden einer Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren - auch wenn per Dash-Button bestellt wird, urteilte das Landgericht München I.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München eine Klage gegen Amazon gewonnen. Die Online-Bestellung von Waren per Dash Button von Amazon verstößt demnach gegen gesetzliche Informationspflichten des Händlers. Der Online-Riese will in Berufung gehen.

Mit nur einem Knopfdruck neue Ware online bestellen – Amazons Dash-Button-Technik macht es möglich. Doch der Online-Riese baut se

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