Verstoß gegen Informationspflicht
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München eine Klage gegen Amazon gewonnen. Die Online-Bestellung von Waren per Dash Button von Amazon verstößt demnach gegen gesetzliche Informationspflichten des Händlers. Der Online-Riese will in Berufung gehen.
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