Bundesarbeitsgericht: Kuriere haben Anspruch ...
Bundesarbeitsgericht

Kuriere haben Anspruch auf Handy und Fahrrad

IMAGO / Westend61
Geklagt hatte ein Fahrradlieferant, der seine Aufträge per Smartphone-App erhielt und pro gearbeiteter Stunde 25 Cent Reparaturpauschale für sein Fahrrad gutgeschrieben bekam (Symbolfoto).
Geklagt hatte ein Fahrradlieferant, der seine Aufträge per Smartphone-App erhielt und pro gearbeiteter Stunde 25 Cent Reparaturpauschale für sein Fahrrad gutgeschrieben bekam (Symbolfoto).

Fahrradkuriere müssen von ihren Arbeitgebern mit Fahrrad und Mobiltelefon ausgestattet werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßt das Urteil.

Essenslieferdienste müssen ihren Fahrradkurieren grundsätzlich ein Fahrrad und ein Mobiltelefon als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

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