Kartellamt verbietet Beschaffungskartell für Altglas
Das Bundeskartellamt hat Glasherstellern die gemeinsame
Beschaffung von Altglas untersagt. Das Beschaffungskartell verstoße
gegen deutsches und europäisches Recht, teilte das Kartellamt in
Bonn mit. Bei der Produktion von Behälterglas wie
Getränkeflaschen oder Gläsern für Lebensmittel werde in erheblichem
Umfang kostengünstiges Altglas eingesetzt. Der größte Teil stamme
aus der Entsorgungs-Sammlung dualer Systeme.
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