Höchstpreise für Arznei sind rechtens
Die Festsetzung von Höchstpreisen für Arzneimittel zur
Bekämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen ist mit dem
Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht billigte in
einem Urteil ein 1989 eingeführtes Verfahren, wonach die
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit
mit den Ärzten Beträge für die Erstattung von Medikamenten wie auch
von Hilfsmitteln wie Brillen und Hörgeräten festschreiben dürfen
(AZ: 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95).
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.