Rabatt-Aktion mit Nachspiel
LZ|NET. Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb in Bad Homburg
will ein an der Rabattaktion der "Bild"-Zeitung beteiligtes
Unternehmen verklagen. In einem Musterprozess wolle die
Wettbewerbszentrale "rechtlich klären lassen, ob solche
kurzfristigen Rabattaktionen zulässig sind". Mit Angeboten
exklusiver "Hammer-Schnäppchen" machte das Boulevardblatt Werbung
für Firmen, die einen Tag lang für "Bild"-Leser ihre Preise senken.
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