Keine EU-Strafe gegen Carlsberg und Heineken
Die beiden Brauereigruppen Carlsberg, Kopenhagen, und
Heineken Holding NV, Amsterdam, müssen nicht länger
kartellrechtliche Strafen der Europäischen Kommission befürchten.
Die EU-Behörde stellte ihr Verfahren gegen die beiden
Unternehmen ein, weil sie für den fraglichen Zeitraum keine Beweise
für Kartellabsprachen gefunden habe. Wie aus einer Mitteilung
der Kommission weiter hervorgeht, konnten die EU-Wettbewerbshüter
den Unternehmen nicht nachweisen, dass ein mutmaßliches Kartell
nach Mai 1995 fortbestanden habe.
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