Früher Einkauf lohnt nicht
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht
Köln den "Frühaufsteherrabatt" untersagt, den das
Einzelhandelsunternehmen Kaufhof morgendlichen Einkäufern gewährt
hatte. Mit der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag der
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Das Rabattangebot
wurde Presseberichten zufolge als "übertriebenes Anlocken"
gewertet, Kunden könnten zu "nicht sachgemäßen Kaufentscheidungen"
veranlasst werden.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.