Lego ist nicht mehr als Marke geschützt
Der beliebte Legobaustein darf auch von anderen
Herstellern nachgeahmt werden, der Spielwarenhersteller Lego hat
seinen rechtlichen Schutz in Deutschland endgültig eingebüßt. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung des Legosteins als Marke
gebilligt. Seit 1996 war der rechteckige Spielbaustein als
sogenannte dreidimensionale Marke eingetragen - zu Unrecht, befand
das Karlsruher Gericht. Denn der Baustein mit den typischen
Klemmnoppen auf der Oberseite ist laut BGH allein nach technischen
Erfordernissen aufgebaut.
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