Metro gewinnt vor Gericht
Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Metro AG
entschieden, die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts
Köln vom 20. September 2001 nicht anzunehmen. Die Anfechtungsklagen
gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Metro AG
vom 04. Juli 2000 über den Umtausch von Vorzugs- in Stammaktien
sind damit beendet, teilt das Unternehmen mit. Das
vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 20.
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