Rossmann-Klage stoppt "Kloppi"
Die Kieler Bartels-Langness-Gruppe darf ihre Märkte
nicht "Kloppi" nennen. Am Dienstag (11.8.2009) erließ das
Landgericht Kiel auf Antrag der Kloppenburg GmbH & Co. KG, die
zu 89,9 Prozent zur Rossmann-Gruppe gehört, eine entsprechende
einstweilige Verfügung. Im Volksmund stehe der Name für die
Kloppenburg-Drogeriemärkte, hieß es unter anderem zur Begründung. Bartels-Langness hatte sich die Wort-Bildmarke "Kloppi"
bereits beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
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