Kameraüberwachung ist erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat
entschieden, dass Unternehmen bei einem konkreten Diebstahlverdacht
ihre Angestellten heimlich mit der Videokamera filmen dürfen. Das
stelle zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, sei
aber bei ausreichendem Verdacht hinzunehmen. Mit seiner
Entscheidung bestätigte das Gericht ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Dort hatte eine Frau
gegen ihren Arbeitgeber geklagt, der ihr wegen Verdachts auf
Unterschlagung mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt hatte.
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