Vorschriften auf verpackten Lebensmitteln ausgedehnt
Für verpackte Lebensmittel gelten nach Angaben des
Bundesverbraucherministeriums ab sofort erweiterte
Kennzeichnungs-Pflichten. Mit dem Inkrafttreten der geänderten
Verordnung erhielten vor allem auch Allergiker mehr Informationen
über die Zutaten und damit mehr Sicherheit, berichtete das
Ministerium. Lose verpackte Nahrungsmittel unterliegen solch
scharfen Kennzeichnungs-Regeln nicht. Deutlicher als bisher
müssten Zutaten auf der Verpackung zu erkennen sein, die
allergische oder andere Unverträglichkeits-Reaktionen bei
Verbrauchern auslösen können: zum Beispiel Eier, Milch oder
Milchzucker (Lactose), Erdnüsse, Hasel- und Walnüsse, Mandeln Senf,
Sellerie und Sesamsamen sowie die daraus jeweils hergestellten
Erzeugnisse.
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