Wein-Säuerung ausnahmsweise erlaubt
Die Europäische Kommission hat auf Grund der extrem
heißen Witterung in diesem Sommer Deutschland, Frankreich,
Luxemburg und Österreich ermächtigt, ausnahmsweise auch für
Weinerzeugnisse aus den nördlichen Weinbauzonen A und B die
Säuerung zuzulassen. Wie das rheinland-pfälzische Wirtschafts-
und Landwirtschaftsministerium in einer Presseinformation weiter
mitteilte, gilt die Regelung in allen deutschen Anbaugebieten, da
das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer Änderungsverordnung
von der Ermächtigung aus Brüssel Gebrauch gemacht hat.
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