Lebensmittel
Die Bundesregierung will das Lebensmittelgesetzbuch (LFGB) dahingehend ändern, dass angereicherte Lebensmittel wie Energydrinks, diätetische Produkte und Nahrungsergänzungsmittel künftig keine Lebensmittel mehr sind, sondern wie Zusatzstoffe behördlich zugelassen werden müssen.
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