Lebensmittelkennzeichnung
LZnet/Gerrit-Milena Strätling. Lebensmittel, die ab dem morgigen Samstag in Verkehr gebracht werden, müssen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen, die dann in wesentlichen Teilen EU-weit gültig wird. Doch auch nach dem 13. Dezember müssen sich Industrie und Handel auf weitere Kennzeichnungspflichten gefasst machen.
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