Lebensmittelkennzeichnung: Die LMIV bleibt ei...
Lebensmittelkennzeichnung

Die LMIV bleibt eine Dauerbaustelle

LZnet/Gerrit-Milena Strätling. Lebensmittel, die ab dem morgigen Samstag in Verkehr gebracht werden, müssen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen, die dann in wesentlichen Teilen EU-weit gültig wird. Doch auch nach dem 13. Dezember müssen sich Industrie und Handel auf weitere Kennzeichnungspflichten gefasst machen.

Der morgige Stichtag ist keinesfalls das Ende des EU-Mammutprojekts LMIV. Er stellt nur einen ersten Schritt in Sachen Kennzeichnung dar. "Die LMIV

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