Der weltbekannte Lego-Spielzeugstein ist keine geschützte Marke. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Der Stein als solcher sei mit seinen zylindrischen Noppen - Lego hatte Markenschutz für den "klassischen" Stein mit acht Noppen in zwei Reihen beantragt - keine Marke.
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