Einstweilige Verfügung bestätigt
Die Stiftung Warentest darf dem Schokoladenhersteller Ritter Sport keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. Das Landgericht München hat den Einspruch der Stiftung Warentest zurückgewiesen und damit die von Ritter erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich