Einstweilige Verfügung bestätigt: Ritter träg...
Einstweilige Verfügung bestätigt

Ritter trägt Sieg gegen Stiftung Warentest davon

Ritter
Ritter streitet mit der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanille-Aromas.
Ritter streitet mit der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanille-Aromas.

Die Stiftung Warentest darf dem Schokoladenhersteller Ritter Sport keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. Das Landgericht München hat den Einspruch der Stiftung Warentest zurückgewiesen und damit die von Ritter erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt.

Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht. Sollten die Prüfer in ihrem Schokoladentest erneut beha

Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen

Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich

Digital
DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
Print + Digital
PRINT + DIGITAL
4 Wochen, 4 Ausgaben kostenlos


stats