Der Deutsche Tierschutzbund und sein angeschlossener Landestierschutzverband gehen gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers in Nordrhein-Westfalen vor. Ihrer Ansicht nach seien die geplanten Stallbauten zu klein und damit nur eine dem Tierschutzgesetz widersprechende Putenhaltung möglich. Die Verbände haben ihre Einwände jetzt dem zuständigen Bauamt im Landkreis Warendorf mitgeteilt. Sie wollen grundsätzlich klären, ob solche Stallanlagen noch genehmigungsfähig seien. Sollte das Amt nicht auf die Einwände eingehen, droht der Veband mit weiteren Schritten bis hin zur Verbandsklage.
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