Urteil
Eine Weinschorle darf auch Winzerschorle heißen - auch wenn sie nicht vom Winzer stammt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Az.: 8 A 10219/13.OVG). Geklagt hatte ein Lebensmitteldiscounter, der das Getränk einer bayerischen Kellerei aus zugekauftem Wein und Wasser des dortigen Mineralbrunnens als Winzerschorle vertreibt.
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