EuGH-Urteil Neue Gentechnik-Produkte müssen gekennzeichnet werden
Lebensmittel, die mit Methoden der "Neuen Gentechnik" verändert worden sind, fallen unter die GVO-Richtlinie – und damit unter bestehendes EU-Recht. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält Produkte, deren Erbgut zum Beispiel mit der Gen-Schere Crispr Cas verändert wurde, für Gentechnik im Sinne des Gente Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.