EuGH Urteil zur Verantwortung von "Like"-Buttons auf Websites
Websites, die Facebooks "Like"-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Zumindest wenn es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Websites, die Facebooks "Like"-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nahm damit am Montag die Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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