Gerichtssache Hipp-Werbeslogan für Kindermilch untersagt
Das Landgericht München hat sich Hipp vorgeknöpft. In seiner Werbung für Kindermilch darf der Babynahrungsmittelhersteller künftig nicht mehr mit Sätzen wie "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich" werben.
Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte ein Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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