Gerichtsurteil Netto muss Pfand besser kennzeichnen
Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount verurteilt. Eine bessere Kennzeichnung für Einweg- und Mehrweg-Getränke-Verpackungen soll her. Die Deutsche Umwelthilfe sieht eine Signalwirkung für die gesamte Handelsbranche.
Netto Marken-Discount muss Einweg- und Mehrweg-Getränke-Verpackungen am Verkaufsort in der Nähe zum Produkt und mindestens in der Größe der Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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