Haselnuss-Pudding Oberlandesgericht hält Ehrmann-Dessert nicht für irreführend
Wie viel Haselnuss muss in einem Produkt sein, um als Hersteller damit werben zu können? Im Fall des Haselnuss-Desserts von Ehrmann reichen laut einem Richterspruch bereits 0,5 Prozent aus.
Der Pudding "Grand Desserts - Double Nut" der Molkerei Ehrmann darf nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) so heißen - Verbraucher würden nicht in die Irre gefüh Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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