Instagram Rossmann wegen Schleichwerbung abgemahnt
Rossmann darf nicht mit Hilfe von Dritten auf Instagram für seine Produkte werben, ohne dies ausdrücklich als Werbung kenntlich zu machen. Die Angabe des Hashtags "#ad" allein genügt nicht.
Die Kennzeichnung von bezahlten Postings auf Instagram mit dem Hashtag "#ad" reicht nicht aus. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil vom 8. Juni 2017 entschieden. "Das Trennungsgebot Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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