Ladenschlussgesetz Keine Sonntagsöffnung zur Musikmesse
Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist die geplante Sonntagsöffnung in Frankfurt am Main anlässlich der Musikmesse nicht zulässig.
Die Geschäfte in Frankfurt müssen am kommenden Sonntag geschlossen bleiben. Laut einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Dienstag ist die Erlaubnis zur Ladenöffnung "offensichtlich recht Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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