Lockdown Tedi muss geschlossen bleiben
Der Nonfood-Discounter Tedi ist mit einem Antrag gegen den Corona-Lockdown seiner Filialen in Schleswig-Holstein gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat die derzeit geltende Schließung bis zum 14. Februar als verhältnismäßig bewertet.
Tedi hat sich mit seinem Antrag gegen die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltung Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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