Urteil Händler darf nicht mit Slogan "E-Ziga retten Leben" werben
Das Landgericht Trier hat einem ortsansässigen E-Zigaretten-Händler verboten, mit der Aussage "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" Werbung zu machen. Geklagt hatte der "Verein Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs".
Ein E-Zigarettenhandel mit Sitz in Trier darf nicht mit der Aussage "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" werben. Das hat das Landgericht Trier nach Mitteilung Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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