Zigaretten-Urteil Supermärkte dürfen Schockbilder verdecken
Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufsautomaten verdecken.
Die Produktpräsentation in Zigaretten-Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung von Zigaretten: Deswegen dürfen Hän Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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