Zur-Mühlen-Gruppe Tönnies entgeht Kartellstrafe
Tönnies schlüpft durch die "Wurstlücke": Das Bundeskartellamt hat die Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften von Clemens Tönnies' Zur-Mühlen-Gruppe eingestellt. Die Bescheide über 128 Mio. Euro seien infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden.
Die Zur-Mühlen-Gruppe von Clemens Tönnies muss im Wurstkartell-Verfahren kein Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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