Tarifvertrag: Coke und NGG regeln Anspruch au...
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Coke und NGG regeln Anspruch auf mobiles Arbeiten

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Coca-Cola European Partners Deutschland räumt den Angestellten vertraglich das Recht ein, mobil zu arbeiten.
Coca-Cola European Partners Deutschland räumt den Angestellten vertraglich das Recht ein, mobil zu arbeiten.
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Coke und NGG regeln Anspruch auf mobiles Arbeiten
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Der Getränkeabfüller CCEP hat gemeinsam mit der NGG einen Rahmen für mobiles Arbeiten im Unternehmen geschaffen. Die Angestellten haben das Recht, 40 Prozent im Monat von zu Hause aus zu arbeiten.

Coca-Cola European Partners Deutschland und die Gewerkschaft NGG haben einen Tarifvertrag Mobiles Arbeiten abgeschlossen. Laut der Mitteilung des Getränkeabfüllers räumt dieser den Mitarbeitenden erstmals das Recht auf 40 Prozent mobiles Arbeiten pro Monat ein. Der Vertrag soll ab dem 1. August 2021 gelten.

Gerade die Zeit unter Pandemie-Bedingungen habe bestätigt, dass ein solches Angebot nicht nur funktioniere, sondern auch sehr geschätzt werde, heißt es. Man reagiere mit dem Modell auf den Wunsch vieler Mitarbeiter nach mehr Flexibilität.

"In der kommenden Zeit werden wir weitere Erfahrungen sammeln und lernen, wie die hybride Zusammenarbeit in den Teams läuft. Ziel ist es, eine 'gute Mischung' und passende Ausgestaltung zu finden", so Felicitas von Kyaw, Geschäftsführerin Personal bei Coke. Das bedeute auch, dass in Absprache mit Führungskräften dieser Rahmen im Einzelfall individuell angepasst werden kann.

Solange die Pandemie anhält, arbeiten die Angestellten des Unternehmens, sofern möglich, weiterhin von zu Hause, heißt es. Die Büros seien unter den Hygieneauflagen geöffnet. (nis)



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