Blitz-Lockdown über Ostern
Über Ostern wird Deutschland in nicht gekannter Weise weitestgehend ausgebremst. Die Werktage am 1. und am 3. April werden zu sogenannten "Ruhetagen", an denen auch Unternehmen wie an Feiertagen schließen müssen. Nur der LEH darf am Karsamstag öffnen, am Gründonnerstag muss auch er dicht machen. Das haben Bund und Länder entschieden.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich