Blitz-Lockdown über Ostern: LEH muss am Gründ...
Blitz-Lockdown über Ostern

LEH muss am Gründonnerstag schließen

IMAGO / IPA Photo
Lebensmittelgeschäfte müssen am 1. April schließen.
Lebensmittelgeschäfte müssen am 1. April schließen.

Über Ostern wird Deutschland in nicht gekannter Weise weitestgehend ausgebremst. Die Werktage am 1. und am 3. April werden zu sogenannten "Ruhetagen", an denen auch Unternehmen wie an Feiertagen schließen müssen. Nur der LEH darf am Karsamstag öffnen, am Gründonnerstag muss auch er dicht machen. Das haben Bund und Länder entschieden.

Es ist ein nie da gewesener Schritt im Kampf gegen die Corona-Krise – und kein Aprilscherz. Über Ostern wird in Deutschland für fünf Tage in nicht gek

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