Unternehmensverkauf: Bußgelder für die Nutzu...
Unternehmensverkauf

Bußgelder für die Nutzung von Kundendaten

C. Ohde/Picture-Alliance
Daten: Der Umgang mit dem Öl der Informationsgesellschaft kann brenzlig sein.
Daten: Der Umgang mit dem Öl der Informationsgesellschaft kann brenzlig sein.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ahndet die Übertragung von E-Mail-Adressen nach einem Unternehmensverkauf. Bei den Landesdatenschützern gibt es unterschiedliche Auffassung darüber, wann zugekaufte Daten genutzt werden dürfen.

Sowohl gegen den Käufer als auch den Verkäufer von Kundendaten eines Onlineshops verhängte das BayLDA jüngst ein fünfstelliges Bußgeld. "Bei Asset D

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