Unternehmensverkauf
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ahndet die Übertragung von E-Mail-Adressen nach einem Unternehmensverkauf. Bei den Landesdatenschützern gibt es unterschiedliche Auffassung darüber, wann zugekaufte Daten genutzt werden dürfen.
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